Solarthermie

 

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Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Ihre Solarthermieanlage!

Im Interesse einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes bedarf es des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dazu gehört die Energiegewinnung mittels Solarkollektoranlagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt aus diesem Grund Investitionszuschüsse an Privatpersonen, Freiberufler, Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch an Unternehmen. 

Es ist zu beachten, dass lediglich Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die bereits über eine mit dem Gebäude fest verbundene Heizungsanlage verfügen, gefördert werden. Solarkollektoranlagen bei Neubauten sind nur noch im Bereich Prozesswärme förderfähig.

Folgende Zuschüsse können beantragt werden:
Einrichtung einer Solaranlage mit Röhrenkollektoren zurBasisförderung im Gebäudebestand
… kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von 7- 40 m² Bruttokollektorfläche und mind. 50 l Wärmespeichervolumen pro m2 Kollektorfläche90 €/ m² Kollektorfläche
…kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche und mind. 100 l Wärmespeichervolumen pro m2 Kollektorfläche90 €/ m² Kollektorfläche bis 40 m² + 45 €/ m² über 40 m²

Auch die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ist förderfähig. Bei einer Erweiterung um bis zu 40 m² Kollektorfläche liegt die Förderung bei 45 €/ m².

Alternativ existiert eine Innovationsförderung großer Solarkollektoranlagen mit einer Mindestbruttokollektorfläche von 20 m², sofern diese Anlagen auf bestehenden Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten oder bestehenden Nichtwohnhäusern mit mindestens 500 m² Nutzfläche installiert werden. Die Förderung beträgt 180,00 EUR je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung oder kombinierter Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung vorgesehen sind.

Zusätzlich können bei der KfW zinsvergünstigte Darlehen sowie Tilgungszuschüsse beantragt werden. Details hierzu finden Sie unter  www.KfW.de.

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